Rechtsprechung
RG, 01.04.1895 - 690/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1895,347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist das Civilrecht des Auslandes maßgebend, im Falle die Strafbarkeit der That im Inlande von der Beurteilung eines civilrechtlichen Verhältnisses abhängt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 27, 135
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.04.2010 - 5 StR 428/09
Untreue bei einer englischen Limited (Gründungsstatut; Gründungstheorie; …
Für die Bestimmung der Fremdheit einer Sache ist die Anwendung ausländischen Rechts anerkannt (vgl. RGSt 27, 135, 136 f.;… Dannecker aaO Rdn. 149;… Werle/Jeßberger in LK 12. Aufl. Vor § 3 Rdn. 335;… Hoyer aaO; Liebelt NStZ 1989, 182;… Mankowski/Bock aaO S. 744 f.). - BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94
Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Gesetzeseinheit - Bereitstellung von …
Ob diese Voraussetzung zutrifft, wäre - sollte das Tatgericht wiederum gleiche Feststellungen treffen - nach Maßgabe des Schweizer Zivilrechts zu beurteilen, das unter allen denkbaren Gesichtspunkten, insbesondere auch gemäß den Grundsätzen des deutschen Internationalen Privatrechts (Sachenrechts- und Vollmachtsstatut), zur Entscheidung dieser Frage berufen ist (sogenannte Fremdrechtsanwendung, vgl. RGSt 27, 135; 33, 256; 68, 210; OLG Schleswig NJW 1989, 3105 [OLG Schleswig 10.02.1989 - 1 Ausl 2/89]; Nowakowski JZ 1971, 633; Cornils, Die Fremdrechtsanwendung im Strafrecht, 1978).